Fahrzeugart |
Lichtpflicht am Tag |
Motorrad |
ja |
PKW |
freiwillig, ab 08/2012 für alle neuen Fahrzeugtypen Tagesfahrlichtpflicht. |
LKW |
ja |
Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld in Höhe von 15,- Euro fällig.
Neuregelung ab 05.01.2008
Es war ursprünglich geplant, dass die Verpflichtung zur Verwendung von Licht am Tag ab 01.01.2008 (29. KFG-Novelle) wegfallen sollte. Leider erfolgte die Veröffentlichung des entsprechenden Bundesgesetzblattes zu spät (am 04.01.2008): 29. KFG- Novelle BGBl I Nr. 6/2008 vom 04.01.2008.
Da ein rückwirkendes Inkrafttreten bei Verhaltensvorschriften nicht vorstellbar ist, ist von einem Inkrafttreten des Wegfalls der Verwendungspflicht von Licht am Tag mit dem 05.01.2008 auszugehen.
Eine freiwillige Verwendung des Tagfahrlichtes ist jedoch weiterhin möglich.
Grundsätzlich gilt: Fahren auf Sicht! § 20 Abs. 1 StVO und § 99 Abs. 1 KFG. Anpassen der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse (Straßenzustand, Kuppen, Kurven, Witterung, ...). Gesetzestext: § 60 StVO, §§ 14 ff und 99 KFG, §§ 9 ff KDV
Mehr Informationen hierzu unter www.oeamtc.at.
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!