Fahrzeugart |
Westenpflicht |
Privat-PKW |
Ja (Fahrer) |
Firmen-PKW |
Ja (Fahrer) |
LKW und Sonderfahrzeuge |
Ja (Fahrer) |
Der Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges (PKW, LKW) muss im Wageninnern eine Warnbekleidung mitführen, die der Norm EN 471 entspricht. Die Reflexbekleidung muss grundsätzlich der Lenker anziehen, wenn er ein Pannendreieck aufstellt oder wenn er sich außerhalb des Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen einer Autobahn oder Autostraße aufhält.
Hinweis: Der österreichische Automobilclub ÖAMTC empfiehlt, für jede Person eine Warnbekleidung mitzuführen, vorgeschrieben ist das aber nicht.
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!