Fahrzeugart |
Westenpflicht |
Privat-PKW |
Ja (Fahrer und aussteigende Personen) |
Firmen-PKW |
Ja (Fahrer und aussteigende Personen) |
LKW und Sonderfahrzeuge |
Ja (Fahrer und aussteigende Personen) |
Autofahrer müssen außerhalb des Ortsgebiets bei Panne, Unfall oder ähnlichen Situationen beim Aussteigen aus dem Fahrzeug eine Warnweste gemäß der europäischen Norm EN 471 in einer auffälligen Farbe (gelb, orange, usw.) tragen.
Jede andere mitfahrende Person, die die Fahrbahn oder den Randstreifen zum Aufstellen des Pannendreicks betritt, sollte ebenso eine Warnweste anlegen. Es ist sehr zu empfehlen, für jeden Mitfahrer eine Warnweste im Wagen mitzuführen. Oft ist es nämlich bei einer Panne die sicherste Variante, dass alle Mitfahrer das Auto verlassen.
Bitte denken Sie daran, dass die Warnweste im Wageninneren für die Insassen zugänglich ist.
Das Nichtmitführen einer Warnweste wird mit einer Geldbuße von mindestens 36 Euro bestraft.
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!