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Fahrzeugart | Lichtpflicht am Tag |
Motorrad | Ja |
PKW, LKW | Ja, außerorts |
In Italien gilt eine Lichtpflicht am Tag für alle Fahrzeugarten außerhalb der geschlossenen Ortschaften. Dabei ist ein sogenanntes Taglicht nicht zulässig, es muss immer das Abblendlicht verwendet werden. Motorräder müssen auch innerorts mit Licht fahren.
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!