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Pflichten in Österreich

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Neben den allgemeinen Pflichten im Straßenverkehr gelten noch einige spezielle Regelungen für das Tragen von Warnwesten, für die Mitnahme von Kindern und für die Beleuchtung am Tage.

 
Lichtpflicht
Motorrad ja
PKW freiwillig, ab 08/2012 für alle neuen Fahrzeugtypen Tagesfahrlichtpflicht.
LKW ja
 
Kindersitzpflicht
Fahrzeugart Kindersitzpflicht
PKW, LKW Ja
Reisebusse, Linienbusse Ja
 
Westenpflicht
Fahrzeugart Westenpflicht
Privat-PKW Ja (Fahrer)
Firmen-PKW Ja (Fahrer)
LKW und Sonderfahrzeuge Ja (Fahrer)
 
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In Österreich dürfen Kinder nur in Kindersitzen mitgenommen werden. Der Fahrzeuglenker hat dafür zu sorgen, dass Kinder unter 14 Jahren entsprechend gesichert werden.  mehr
 
Der Lenker eines PKW oder LKW muss im Wageninnern eine Warnbekleidung mitführen. Die Bekleidung muss grundsätzlich der Lenker des Fahrzeugs anziehen, wenn er ...  mehr
 
Es war ursprünglich geplant, dass die Verpflichtung zur Verwen­dung von Licht am Tag in Österreich ab 01.01.2008 wegfallen sollte. Leider erfolgte die Veröffentlichung des entsprechenden Bundesgesetzblattes zu spät.  mehr
 
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Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!

 
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