Neben den allgemeinen Pflichten im Straßenverkehr gelten noch einige spezielle Regelungen für das Tragen von Warnwesten, für die Mitnahme von Kindern und für die Beleuchtung am Tage.
Lichtpflicht |
Motorrad |
ja |
PKW |
freiwillig, ab 08/2012 für alle neuen Fahrzeugtypen Tagesfahrlichtpflicht. |
LKW |
ja |
Kindersitzpflicht |
Fahrzeugart |
Kindersitzpflicht |
PKW, LKW |
Ja |
Reisebusse, Linienbusse |
Ja |
Westenpflicht |
Fahrzeugart |
Westenpflicht |
Privat-PKW |
Ja (Fahrer) |
Firmen-PKW |
Ja (Fahrer) |
LKW und Sonderfahrzeuge |
Ja (Fahrer) |
In Österreich dürfen Kinder nur in Kindersitzen mitgenommen werden. Der Fahrzeuglenker hat dafür zu sorgen, dass Kinder unter 14 Jahren entsprechend gesichert werden.
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Der Lenker eines PKW oder LKW muss im Wageninnern eine Warnbekleidung mitführen. Die Bekleidung muss grundsätzlich der Lenker des Fahrzeugs anziehen, wenn er ...
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Es war ursprünglich geplant, dass die Verpflichtung zur Verwendung von Licht am Tag in Österreich ab 01.01.2008 wegfallen sollte. Leider erfolgte die Veröffentlichung des entsprechenden Bundesgesetzblattes zu spät.
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