Neben den allgemeinen Pflichten im Straßenverkehr gelten noch einige spezielle Regelungen für das Tragen von Warnwesten, für die Mitnahme von Kindern und für die Beleuchtung am Tage.
Lichtpflicht |
Fahrzeugart |
Lichtpflicht am Tag |
Motorrad |
Ja |
PKW, LKW |
Ja, außerorts |
Kindersitzpflicht |
Fahrzeugart |
Kindersitzpflicht |
PKW, LKW |
Nein, nur Rücksitz + Gurt |
Reisebusse, Linienbusse |
Nein |
Westenpflicht |
Fahrzeugart |
Westenpflicht |
Privat-PKW |
Ja (Fahrer und aussteigende Personen) |
Firmen-PKW |
Ja (Fahrer und aussteigende Personen) |
LKW und Sonderfahrzeuge |
Ja (Fahrer und aussteigende Personen) |
Autofahrer müssen in Italien außerhalb des Ortsgebiets bei Panne, Unfall oder ähnlichen Situationen beim Aussteigen aus dem Fahrzeug eine Warnweste gemäß der europäischen Norm EN 471 ...
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Eine generelle Kindersitzpflicht gibt es in Italien nicht: Kinder unter 12 Jahren müssen allerdings auf dem Rücksitz befördert werden und angegurtet sein, wenn sie nicht mittels Kindersitz gesichert ...
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In Italien gilt eine Lichtpflicht am Tag für alle Fahrzeugarten außerhalb der geschlossenen Ortschaften. Dabei ist ein sogenanntes Taglicht nicht zulässig, es muss immer das Abblendlicht ...
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Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!