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Bußgelder in Italien

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Verstöße gegen die italienischen Straßenverkehrsvorschriften (Codice della Strada) werden mit Bußgeldern und Strafen geahndet. Die wichtigsten Regelungen haben wir Ihnen zusammengestellt.

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Fehlverhalten auf Autobahnen

 
Wenden auf Autobahnen und Schnellstraßen oder Überfahren des Mittelstreifens oder Fahren auf der Gegenfahrbahn ("Geisterfahrer") 100 - 520 Euro,
Fahrverbot nicht unter sechs Monaten
Rückwärtsfahren auf Autobahnen und ordnungswidrige Benutzung des Pannenstreifens ("Geisterfahrer") 350 - 1.250 Euro,
Fahrverbot nicht unter sechs Monaten
 
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Sonstige Delikte

 
Nichtkennzeichnung überstehender Ladung 65 - 250 Euro
Fehlen des Nationalitätszeichens 65 - 250 Euro
Missachtung des polizeilichen Anhaltegebots oder sonstiger polizeilicher Weisungen 65 - 250 Euro
 
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Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit wird mit zum Teil drastischen Strafen geahndet.
 
Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten um bis zu 10 km/h 35 - 135 Euro
Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten um mehr als 10 bis 40 km/h 135 - 500 Euro
Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten um mehr als 40 km/h ab 343 Euro, sofortiges Fahrverbot
Überhöhte Geschwindigkeit unter besonderen Umständen (an Kreuzungen, in Kurven, bei Nebel, an Schulen usw.) 65 - 250 Euro
Überhöhte Geschwindigkeit an Fußgängerüberwegen 35 - 125 Euro
 
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Abstand

Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es hier anders als in Deutschland und Österreich keine gesetzlichen Regelungen.
 
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Überholen

 
Überholverstöße (je nach Schwere) ab 120 Euro
 
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Halten und Parken

 
Einfache Parkverstöße (z.B. außerorts oder im allgemeinen Parkverbot) 35 - 125 Euro
Schwerwiegende Parkverstöße (z.B. an Bushaltestellen, auf Fußgängerüberwegen, Gehsteigen, Radwegen, Behindertenparkplätzen usw.) 65 - 250 Euro
Missachtung des polizeilichen Anhaltegebots oder sonstiger polizeilicher Weisungen 65 - 250 Euro
 
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Ampel

 
Rotlichtverstoß ab 68 Euro
Vorfahrtmissachtung 65 - 250 Euro
 
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Mobiltelefon (Handy)

Es besteht ein Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefonen im Straßenverkehr. Telefonieren ist nur mit einer zugelassenen Freisprecheinrichtung gestattet. Das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt kann gemäß Art. 173 Codice della Strada mit einer Geldbuße zwischen 30 und 125 Euro geahndet werden.
 
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Alkohol und Drogen

 
Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille) 270 - 1.100 Euro, Fahrverbot
 

Über Regelungen bezüglich Drogenkonsum ist uns derzeit nichts bekannt.

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Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!

 
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