Neben den allgemeinen Pflichten im Straßenverkehr gelten noch einige spezielle Regelungen für das Tragen von Warnwesten, für die Mitnahme von Kindern und für die Beleuchtung am Tage.
Lichtpflicht |
Fahrzeugart |
Lichtpflicht am Tag |
Motorrad |
Ja |
PKW, LKW |
Nein |
Kindersitzpflicht |
Fahrzeugart |
Kindersitzpflicht |
PKW, LKW |
Ja |
Reisebusse, Linienbusse |
Ja |
Rettungsgasse |
Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Dabei ist die Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. |
Westenpflicht |
Fahrzeugart |
Westenpflicht |
Privat-PKW |
Ja (Ab 01.07.2014 eine Weste pro Fahrzeug) |
Firmen-PKW |
Ja (Fahrer und ständiger Beifahrer) |
LKW und Sonderfahrzeuge |
Ja (Fahrer und ständiger Beifahrer) |
Machen Sie bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen die sogenannte Rettungsgasse frei. Sie ist für Fahrzeuge mit Blaulicht gedacht, die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben.
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Über eine Einführung einer allgemeinen Lichtpflicht wird in Deutschland heiß diskutiert; noch gilt sie aber nicht generell. Mehrere Studien belegen positive Auswirkungen auf die Unfallstatistik.
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Verpflichtend: In Deutschland dürfen Kinder bis 12 Jahre und 150 cm Körpergröße nur in amtlich genehmigten und für das jeweilige Kind geeigneten Kindersitzen mitgenommen werden. Die StVO sieht jedoch ...
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In Deutschland gilt ab 01.07.2014 auch in Privat-PKW Warnwestenpflicht. Für gewerblich eingesetzte Fahrzeuge ist sie durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) vorgeschrieben ...
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