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Pflichten in Italien

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Neben den allgemeinen Pflichten im Straßenverkehr gelten noch einige spezielle Regelungen für das Tragen von Warnwesten, für die Mitnahme von Kindern und für die Beleuchtung am Tage.

 
Lichtpflicht
Fahrzeugart Lichtpflicht am Tag
Motorrad Ja
PKW, LKW Ja, außerorts
 
Kindersitzpflicht
Fahrzeugart Kindersitzpflicht
PKW, LKW Nein, nur Rücksitz + Gurt
Reisebusse, Linienbusse Nein
 
Westenpflicht
Fahrzeugart Westenpflicht
Privat-PKW Ja (Fahrer und aussteigende Personen)
Firmen-PKW Ja (Fahrer und aussteigende Personen)
LKW und Sonderfahrzeuge Ja (Fahrer und aussteigende Personen)
 
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In Italien ist beim Verlassen eines Kraftfahrzeugs wegen Panne, Unfall oder einer ähnlichen Situation außerhalb von Ortschaften zwingend eine Warnweste gemäß der europäischen Norm EN 471 ...  mehr
 
Anders als in Deutschland oder Österreich gibt es in Italien keine Kindersitzpflicht. Kinder unter 12 Jahren müssen entweder angegurtet auf dem Rücksitz oder in einem Kindersitz befördert werden ...  mehr
 
In Italien müssen Sie auch am Tage bei guter Sicht mit Licht fahren. Ein spezielles Taglicht ist aber nicht zulässig, vielmehr müssen Sie das Abblendlicht verwenden ...  mehr
 
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Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!

 
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