Neben den allgemeinen Pflichten im Straßenverkehr gelten noch einige spezielle Regelungen für das Tragen von Warnwesten, für die Mitnahme von Kindern und für die Beleuchtung am Tage.
Lichtpflicht |
Fahrzeugart |
Lichtpflicht am Tag |
Motorrad |
Ja |
PKW, LKW |
Ja, außerorts |
Kindersitzpflicht |
Fahrzeugart |
Kindersitzpflicht |
PKW, LKW |
Nein, nur Rücksitz + Gurt |
Reisebusse, Linienbusse |
Nein |
Westenpflicht |
Fahrzeugart |
Westenpflicht |
Privat-PKW |
Ja (Fahrer und aussteigende Personen) |
Firmen-PKW |
Ja (Fahrer und aussteigende Personen) |
LKW und Sonderfahrzeuge |
Ja (Fahrer und aussteigende Personen) |
In Italien ist beim Verlassen eines Kraftfahrzeugs wegen Panne, Unfall oder einer ähnlichen Situation außerhalb von Ortschaften zwingend eine Warnweste gemäß der europäischen Norm EN 471 ...
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Anders als in Deutschland oder Österreich gibt es in Italien keine Kindersitzpflicht. Kinder unter 12 Jahren müssen entweder angegurtet auf dem Rücksitz oder in einem Kindersitz befördert werden ...
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In Italien müssen Sie auch am Tage bei guter Sicht mit Licht fahren. Ein spezielles Taglicht ist aber nicht zulässig, vielmehr müssen Sie das Abblendlicht verwenden ...
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Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!