Fahrzeugart | Kindersitzpflicht |
PKW, LKW | ja |
Reisebusse, Linienbusse | ja |
In Deutschland dürfen Kinder nur in Kindersitzen mitgenommen werden.
Nach § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder bis 12 Jahre und 150 cm Körpergröße nur in amtlich genehmigten und für das jeweilige Kind geeigneten Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze) mitgenommen werden. Die StVO sieht jedoch Ausnahmen für Busse, Taxi-Fahrzeuge und in ganz bestimmten Einzelfällen vor.
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