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Kindersitzpflicht in Deutschland

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Fahrzeugart Kindersitzpflicht
PKW, LKW ja
Reisebusse, Linienbusse ja
 

In Deutschland dürfen Kinder nur in Kindersitzen mitgenommen werden.

Nach § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder bis 12 Jahre und 150 cm Körpergröße nur in amtlich genehmigten und für das jeweilige Kind geeigneten Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze) mitgenommen werden. Die StVO sieht jedoch Ausnahmen für Busse, Taxi-Fahrzeuge und in ganz bestimmten Einzelfällen vor.

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Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!

 
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