Fahrzeugart | Westenpflicht |
Privat-PKW | Ja (Je Fahrzeug eine Warnweste) |
Firmen-PKW | Ja (Fahrer und ständiger Beifahrer) |
LKW und Sonderfahrzeuge | Ja (Fahrer und ständiger Beifahrer) |
In Deutschland gilt ab 01.07.2014 auch in Privat-PKW Warnwestenpflicht.
Achtung: Nach geltender Rechtsauffassung ist ein Fahrzeug, dass von Gewerbetreibenden oder Freiberuflern steuerlich geltend gemacht wird, als gewerblich genutzt anzusehen. Das Mitführen einer Warnweste in einem gewerblich genutzten Fahrzeug (auch PKW) ist durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) vorgeschrieben. Die Verpflichtung ist in der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D 29 geregelt.
Nach dieser Vorschrift hat der Unternehmer alle maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens den Fahrzeugführer auszurüsten. Sind solche Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen auch zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden.
Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen den gängigen Vorschriften entsprechen, was durch das europäische Kontrollzeichen EN 471 angezeigt wird. Warnwesten, welche diese Norm erfüllen, sind auf der Innenseite mit einem entsprechenden Aufnäher gekennzeichnet. Achten Sie beim Erwerb auf diese Kennzeichnung, da im Handel zum Teil noch ältere Westen sind, welche diese Anforderungen nicht erfüllen.
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!