Home > Reisen > In Österreich > Pflichten > Lichtpflicht

Lichtpflicht in Österreich

Trenner
 
Fahrzeugart Lichtpflicht am Tag
Motorrad ja
PKW freiwillig, ab 08/2012 für alle neuen Fahrzeugtypen Tagesfahrlichtpflicht.
LKW ja

Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld in Höhe von 15,- Euro fällig.

Neuregelung ab 05.01.2008

Es war ursprünglich geplant, dass die Verpflichtung zur Verwendung von Licht am Tag ab 01.01.2008 (29. KFG-Novelle) wegfallen sollte. Leider erfolgte die Veröffentlichung des entsprechenden Bundesgesetzblattes zu spät (am 04.01.2008): 29. KFG- Novelle BGBl I Nr. 6/2008 vom 04.01.2008.

Da ein rückwirkendes Inkrafttreten bei Verhaltensvorschriften nicht vorstellbar ist, ist von einem Inkrafttreten des Wegfalls der Verwendungspflicht von Licht am Tag mit dem 05.01.2008 auszugehen.

Eine freiwillige Verwendung des Tagfahrlichtes ist jedoch weiterhin möglich.

Grundsätzlich gilt: Fahren auf Sicht! § 20 Abs. 1 StVO und § 99 Abs. 1 KFG. Anpassen der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse (Straßenzustand, Kuppen, Kurven, Witterung, ...). Gesetzestext: § 60 StVO, §§ 14 ff und 99 KFG, §§ 9 ff KDV

Mehr Informationen hierzu unter www.oeamtc.at.

Trenner

Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!

 
Tanken  •  Rasten  •  Essen  •  Shoppen  •  Reisen  •  Trucker  •  Busse  •  Service
Home  •  Über uns  •  Kontakt  •  Impressum  •  Rastanlage West
© La Conexion - Büro für Kommunikation
English
Home Über uns Impressum Datenschutz
Rastanlage West
Tanken Rasten Essen Shoppen Reisen Trucker Busse Service