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Kindersitzpflicht in Österreich

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Fahrzeugart Kindersitzpflicht
PKW, LKW ja
Reisebusse, Linienbusse ja
 

In unserem Nachbarland Österreich dürfen Kinder grundsätzlich nur in Kindersitzen mitgenommen werden.

Der Fahrzeuglenker hat dafür zu sorgen, dass Kinder unter 14 Jahren im Fahrzeug entsprechend gesichert werden. Bis zu einer Körpergröße von 150 cm muss eine der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechende Rückhalteeinrichtung verwendet werden. Ab einer Körpergröße von 135 cm darf ausnahmsweise ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. Größere Kinder müssen den Sicherheitsgurt verwenden.

Ist das Fahrzeug nicht mit Sicherheitsgurten oder Rückhalteeinrichtungen ausgerüstet, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden und ältere Kinder dürfen nicht auf den Vordersitzen befördert werden. Kinder dürfen außerdem nicht auf einem mit einem Front-Airbag geschützten Sitz in einem nach hinten gerichteten Rückhaltesystem befördert werden, außer der Airbag wurde außer Betrieb gesetzt oder schaltet sich in solchen Fällen selbst ab.

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Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!

 
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