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Fahrzeugart | Kindersitzpflicht |
PKW, LKW | Nein, nur Rücksitz + Gurt |
Reisebusse, Linienbusse | Nein |
Eine generelle Kindersitzpflicht gibt es in Italien nicht: Kinder unter 12 Jahren müssen allerdings auf dem Rücksitz befördert werden und angegurtet sein, wenn sie nicht mittels Kindersitz gesichert sind.
Wird dies unterlassen, so ist eine Strafe ab 71 Euro fällig.
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!