Home > Reisen > In Italien > Pflichten > Lichtpflicht

Lichtpflicht in Italien

Trenner
 
Fahrzeugart Lichtpflicht am Tag
Motorrad Ja
PKW, LKW Ja, außerorts
 

In Italien gilt eine Lichtpflicht am Tag für alle Fahrzeugarten außerhalb der geschlossenen Ortschaften. Dabei ist ein sogenanntes Taglicht nicht zulässig, es muss immer das Abblendlicht verwendet werden. Motorräder müssen auch innerorts mit Licht fahren.

Trenner

Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!

 
Tanken  •  Rasten  •  Essen  •  Shoppen  •  Reisen  •  Trucker  •  Busse  •  Service
Home  •  Über uns  •  Kontakt  •  Impressum  •  Rastanlage West
© La Conexion - Büro für Kommunikation
English
Home Über uns Impressum Datenschutz
Rastanlage West
Tanken Rasten Essen Shoppen Reisen Trucker Busse Service