PKW und Motorräder |
Innerhalb geschlossener Ortschaften |
50 km/h |
Außerhalb geschlossener Ortschaften |
100 km/h |
Autobahnen und Schnellstraßen |
keine allgemeine Beschränkung, in der Regel aber Begrenzung der Geschwindigkeit durch individuelle Beschilderung. |
PKW mit Anhänger |
Innerhalb geschlossener Ortschaften |
50 km/h |
Außerhalb geschlossener Ortschaften |
80 km/h |
Autobahnen und Schnellstraßen |
80/100 km/h *) |
*) Je nach Bauform, durch TÜV bzw. in den Fahrzeugpapieren festgelegt
LKW |
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3,5 - 7,5 t *) |
ab 7,5 t *) |
Außerhalb geschlossener Ortschaften |
80 km/h |
60 km/h |
*) Für LKW gelten fahrzeugabhängige Tempolimits. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 - 7,5 Tonnen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 80 km/h schnell fahren; Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sind auf 60 km/h begrenzt.
In Deutschland gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht in § 3 jedoch für bestimmte Bereiche (geschlossene Ortschaften, innerhalb von Ortsschildern) und für Straßen, die keine getrennten Richtungsfahrbahnen besitzen, Grenzwerte vor. Außerdem kennt sie noch Tempolimits für bestimmte Fahrzeuge. Im Einzelfall ist darüber hinaus auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Beschilderung vorgeschrieben.
Die StVO kennt darüber hinaus in § 3 Absatz 2 auch ein Verbot der "unbegründeten Langsamfahrt".
Durch Beschilderung kann, insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften auf Schnellstraßen eine abweichende Höchstgeschwindigkeit auch oberhalb der allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung festgelegt sein.
Durch Zusatzbeschilderung kann die durch Schilder vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung auf bestimmte Zeiten oder auf bestimmten Straßenzustand (etwa bei Nässe) begrenzt sein. Auf der Fahrbahn aufgemalte Geschwindigkeitsangaben sind nur Richtwerte und als solche nicht bindend; im Zweifelsfall gilt immer die ausgewiesene Beschilderung.
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!