GO-Box

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Wer? LKW ab 3,5 Tonnen
Wo? Autobahnen und Schnellstraßen
Was? On Board Unit "GO-Box"
Wie? Kauf vor Benutzung mautpflichtiger Straßen
 
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Die Höhe der Maut für Fahrzeuge über 3,5 t hzG hängt neben der zurück gelegten Strecke von der Achsanzahl und der EURO-Emissionsklasse ab.

Fahrleistungsabhängige Maut inkl. der Zuschläge für Luftverschmutzung und Lärmbelastung
für Kfz über 3,5 t hzG ab 01.01.2018
Tarifgruppe Kategorie 2
Maut pro km
2 Achsen
Kategorie 3
Maut pro km
3 Achsen
Kategorie 4+
Maut pro km
4 u. mehr Achsen
A EURO-Emissions­klasse EURO VI T.: 0,1810
N.: 0,1814
T.: 0,2540
N.: 0,2549
T.: 0,3806
N.: 0,3818
B EURO-Emissions­klasse EURO V u. EEV T.: 0,1984
N.: 0,1988
T.: 0,2784
N.: 0,2793
T.: 0,4103
N.: 0,4115
C EURO-Emissions­klassen EURO IV T.: 0,2047
N.: 0,2051
T.: 0,2872
N.: 0,2881
T.: 0,4204
N.: 0,4216
D EURO-Emissions­klassen EURO 0 bis III T.: 0,2247
N.: 0,2251
T.: 0,3152
N.: 0,3161
T.: 0,4524
N.: 0,4536
 

T. = Tag, N. = Nacht (als Nacht gilt der Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr); Tarife in EUR pro km, exkl. 20% USt.

 

Die Regelung betrifft LKW, Busse und schwere Wohnmobile über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht, die Achsen der Anhänger werden bei der Kategorisierung von Bussen und schweren Wohnmobilen jedoch nicht berücksichtigt.

Auf den Sondermautstrecken (A 9 Gleinalm- bzw. Bosrucktunnel, A 10 Tauerntunnel, A 11 Karawankentunnel, S 16 Arlberg Straßentunnel, A 13 Brenner Autobahn) gelten wie bisher erhöhte Tarife. Für die A 12 kommt auf der Unterinntalstrecke (Staatsgrenze bei Kufstein bis Knoten Innsbruck / Amras) ebenfalls ein erhöhter Tarif (+25 % auf den Grundkilometertarif) zur Anwendung.

Die ASFINAG prüft den Nachweis der EURO-Emissionsklasse und ist für die gesamte Mauteinhebung zuständig. Während die "Maut-Basisbeträge" (Infrastruktur-Grundkilometertarif) bei der ASFINAG bleiben und direkt wieder in Bau, Betrieb und Sicherheit des hochrangigen Straßennetzes fließen, werden die Zuschläge für Luftverschmutzung und Lärmbelastung an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie weitergeleitet.

Die Infrastruktur-Grundkilometertarife, die Zuschläge für verkehrsbedingte Luftverschmutzung sowie die für verkehrsbedingte Lärmbelastung entnehmen Sie bitte beiliegender Übersicht im Downloadbereich. Der "Lärm-Zuschlag" hängt davon ab, ob das jeweilige Fahrzeug bei Tag oder bei Nacht unterwegs ist – der erhöhte Nachttarif gilt zwischen 22:00 und 05:00 Uhr.

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Kauf und Aufladen

Die Go-Box bleibt zu jeder Zeit Eigentum der ASFINAG und wird dem Kunden nur zur Nutzung überlassen und nicht verkauft.

Die GO-Box wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro ausgegeben. Für das befahren der mautpflichtigen Straßen gibt es zwei Abrechnungsarten: Pre-Pay und Post-Pay.

Wir sind GO-Vertriebsstelle, daher können Sie bei uns die GO-Box erwerben, auch Ihr Pre-Pay-Guthaben aufladen oder Ihre Go-Box zurückgeben.

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Pre-Pay

Für Fahrer, die das Post-Pay-Verfahren nicht nutzen wollen ist die Vorauszahlung möglich. Bei Erstausgabe der Go-Box können Sie dabei Mautwerte zwischen 75,- Euro und 495,- Euro erwerben. Beim Wiederaufladen sind Mautwerte zwischen 50,- Euro und 500,- Euro möglich, wobei das Guthaben auf der GO-Box 500,- Euro nicht überschreiten kann. Bei Rückgabe der GO-Box werden nichtverbrauchte Mautwerte zurückgezahlt.

Achtung: Nicht verbrauchte Mautwerte verfallen nach Ablauf von zwei Jahren nach der letzten Aufladung.

Es kann jedoch immer nur eine Go-Box pro Fahrzeug ausgestellt werden; eine Go-Box zu stornieren kostet eine Gebühr von 60,- Euro.

Zur Registrierung der Go-Box sind folgende Angaben nötig:

• Land, Adresse, Kennzeichen des registrierten Fahrzeuges
• Fahrzeugpapiere
• Achsenanzahl
• Betrag der Erstaufladung
 

Folgende Zahlungsmittel akzeptieren wir für das Pre-Pay-Verfahren:

• Bargeld (Euro)
• Kreditkarten: Diners Club, MasterCard, VISA, American Express
• Debitkarten: Maestro
• Tankkarten: DKV, Esso Card, euroShell Card, Global Star, Multiservice, OMV Card, Plose, Ressa, Routex, UTA
 
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Post-Pay

Beim Post-Pay-Verfahren zahlen Sie als Fahrer oder Unternehmen die tatsächlich auf dem mautpflichtigen Straßennetz gefahrenen Kilometer bequem und einfach mittels Debit-, Kredit- oder Tankkarte im Nachhinein. Bei Debit- und Kreditkarten erhalten sie 14-tägig von der ASFiNAG die entsprechende Rechnung. Bei Tankkarten kommt die Rechnung im mit der jeweiligen Tankkartenfirma vereinbarten Abrechnungsintervall.
 

Folgende Karten sind für das Post-Pay-Verfahren möglich:

• in Österreich ausgestellte Debitkarten (Maestro)
• Kreditkarten: Diners Club, in Österreich ausgestellte MasterCard, VISA und American Express
• Tankkarten: DKV, Esso Card, euroShell Card, Global Star, Multiservice, OMV Card, Plose, Ressa, Routex, UTA
 

Funktionsweise

In allen der Maut unterliegenden Fahrzeugen über 3,5 Tonnen muss beim Befahren des mautpflichtigen Straßennetzes zwingend die GO-Box im Fahrzeuginneren an der Windschutzscheibe befestigt werden.

Achtung: Die GO-Box wird einem bestimmten Fahrzeugkennzeichen zugeordnet und darf daher nicht in einem anderen Fahrzeug eingesetzt werden.

Bei der Erstausgabe der GO-Box wird die Grundkategorie des Fahrzeugs (Achsenzahl ohne Anhänger) fest eingestellt. Wird dem Fahrzeug ein Anhänger oder Auflieger hinzugefügt oder wieder abgehängt, ändert sich die Achsenzahl. Die Fahrzeugkategorie muss dementsprechend umgestellt werden. Tandem-, Doppel- und Liftachsen müssen dabei voll berücksichtigt werden.

Wenn Sie unter einem Mautportal durchfahren ertönt ein kurzes akustisches Signal, dass über den Buchungsvorgang Auskunft gibt:

 
1 x kurzer Ton Transaktion in Ordnung
2 kurze Töne (bei Pre-Pay) Bezahlung erfolgt, aber Warnung: Guthaben nähert sich dem Ende oder verfällt innerhalb der nächsten zwei Monate > nächste GO-Vertriebsstelle aufsuchen, Mautwerte aufladen.
2 kurze Töne (bei Post-Pay) Rückruf der GO-Box zur Kontrolle > nächste GO-Vertriebsstelle aufsuchen.
4 kurze Töne Transaktion nicht in Ordnung; Bezahlung nicht erfolgt > sofort nächste GO-Vertriebsstelle aufsuchen.
kein Ton Transaktion nicht in Ordnung > sofort nächste GO-Vertriebsstelle aufsuchen.
 
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Sondermautstrecken

Für besondere Abschnitte - Strecken, deren Herstellung, Erweiterung und bauliche bzw. betriebliche Erhaltung überdurchschnittlich hohe Kosten verursachen - gelten erhöhte Mauttarife pro Kilometer.

Um die Mauttarife einzelner Strecken exakt und schnell berechnen zu können, steht Ihnen auf der GO-Homepage www.go-maut.at ein einfach zu bedienender Route-Calculator zur Verfügung.

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Strafen

Wird die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet, besteht die Möglichkeit zur sofortigen Zahlung einer sogenannten Ersatzmaut. Dies ist keine Strafe.

Bei gänzlicher Nichtentrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut beträgt die Ersatzmaut 220,- Euro; bei Einstellung der falschen Kategorie (Achsenanzahl) sind 110,- Euro nachträglich zu entrichten.

Bei Nichteinzahlung des vorgesehenen Ersatzmautbeitrags kann eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 Euro bis 4.000 Euro festgesetzt werden.

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Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!

Herzlich willkommen in der Rastanlage Inntal Ost, Kiefersfelden/Kufstein
 
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Weitere Informationen unter www.asfinag.at sowie www.go-maut.at.
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