Verstöße gegen die italienischen Straßenverkehrsvorschriften (Codice della Strada) werden mit Bußgeldern und Strafen geahndet. Die wichtigsten Regelungen haben wir Ihnen zusammengestellt.
Fehlverhalten auf Autobahnen
Wenden auf Autobahnen und Schnellstraßen oder Überfahren des Mittelstreifens oder Fahren auf der Gegenfahrbahn ("Geisterfahrer") |
100 - 520 Euro, Fahrverbot nicht unter sechs Monaten |
Rückwärtsfahren auf Autobahnen und ordnungswidrige Benutzung des Pannenstreifens ("Geisterfahrer") |
350 - 1250 Euro, Fahrverbot nicht unter sechs Monaten |
Sonstige Delikte
Nichtkennzeichnung überstehender Ladung |
65 - 250 Euro |
Fehlen des Nationalitätszeichens |
65 - 250 Euro |
Missachtung des polizeilichen Anhaltegebots oder sonstiger polizeilicher Weisungen |
65 - 250 Euro |
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Überschreitung der zulässigen
Geschwindigkeit wird mit zum Teil drastischen Strafen geahndet.
Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten um bis zu 10 km/h |
35 - 135 Euro |
Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten um mehr als 10 bis 40 km/h |
135 - 500 Euro |
Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten um mehr als 40 km/h |
ab 343 Euro, sofortiges Fahrverbot |
Überhöhte Geschwindigkeit unter besonderen Umständen (an Kreuzungen, in Kurven, bei Nebel, an Schulen usw.) |
65 - 250 Euro |
Überhöhte Geschwindigkeit an Fußgängerüberwegen |
35 - 125 Euro |
Abstand
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es hier anders als in Deutschland und Österreich keine gesetzlichen Regelungen.
Überholen
Überholverstöße (je nach Schwere) |
ab 120 Euro |
Halten und Parken
Einfache Parkverstöße (z.B. außerorts oder im allgemeinen Parkverbot) |
35 - 125 Euro |
Schwerwiegende Parkverstöße (z.B. an Bushaltestellen, auf Fußgängerüberwegen, Gehsteigen, Radwegen, Behindertenparkplätzen usw.) |
65 - 250 Euro |
Missachtung des polizeilichen Anhaltegebots oder sonstiger polizeilicher Weisungen |
65 - 250 Euro |
Ampel
Rotlichtverstoß |
ab 68 Euro |
Vorfahrtmissachtung |
65 - 250 Euro |
Mobiltelefon (Handy)
Es besteht ein Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefonen im Straßenverkehr. Telefonieren ist nur mit einer zugelassenen Freisprecheinrichtung gestattet. Das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt kann gemäß Art. 173 Codice della Strada mit einer Geldbuße zwischen 30 und 125 Euro geahndet werden.
Alkohol und Drogen
Fahren unter Alkoholeinfluss (ab 0,5 Promille) |
270 - 1100 Euro, Fahrverbot |
Über Regelungen bezüglich Drogenkonsum ist uns derzeit nichts bekannt.
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!