Fahrzeugart |
Fahrverbotszeitraum |
LKW ab 7,5 Tonnen |
Sonntag: Januar - April und Oktober - Dezember, 8 - 22 Uhr; Sonntag: Mai - September, 7 - 24 Uhr; weitere Tage gemäß Liste *) |
In Italien gibt es ein generelles Fahrverbot an bestimmten Tagen für LKW ab 7,5 Tonnen. An Sonntagen im Januar - April und Oktober - Dezember von 8 - 22 Uhr und an Sonntagen von 7 - 24 Uhr dürfen diese Lastkraftwagen nicht verkehren. Außerdem gilt an weiteren Tagen ein Fahrverbot.
*) LKW-Fahrverbot an weiteren Tagen |
1. und 6. Januar |
8 - 22 Uhr |
21. April |
16 - 22 Uhr |
22., 24., 25. und 29. April |
8 - 22 Uhr |
1. Mai |
7 - 24 Uhr |
24. Juni |
7 - 24 Uhr |
1., 8., 15. und 22. Juli |
7 - 24 Uhr |
28. Juli |
16 - 24 Uhr |
29. Juli |
7 Uhr - 7 Uhr am Folgetag (30. Juli) |
5., 12., 15., 19. und 26. August |
7 - 24 Uhr |
2. und 9. September |
7 - 24 Uhr |
1. November |
8 - 22 Uhr |
8., 25. und 26. Dezember |
8 - 22 Uhr |
Ausnahmen
Voraussetzung ist eine Genehmigung der Präfektur, die mind. 10 Tage im Vorhinein beantragt werden muss. Für ausländische Fahrzeuge kann der Antrag auf eine Fahrerlaubnis bei der Präfektur der Grenzprovinz, bei der die Einreise auf italienisches Staatsgebiet erfolgt, durch den Auftraggeber oder den Warenempfänger erfolgen.
1. Transport von verderblichen Gütern wie Obst, Gemüse, frisches Fleisch und frischer Fisch, Schnittblumen.
2. Transport von lebenden Tieren, die zur Schlachtung bestimmt sind oder aus dem Ausland kommen.
Diese Fahrzeuge müssen mit einem grünen Schild mit den Maßen 0,50 m Breite und 0,40 m Höhe mit schwarzem Aufdruck des Buchstaben "a" in der Größe von 0,20 m versehen sein, das gut sichtbar auf jeder Längsseite und der Rückseite des Fahrzeuges angebracht werden muss.
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der hier aufgeführten Angaben!